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Jedem von uns ist klar: Zahnhygiene ist wichtig, damit uns bleibende Zähne lange erhalten bleiben. Aber was tun Sie, wenn Sie trotzdem Zahnersatz benötigen? Beim ersten Blick auf den Kostenvoranschlag, also den Heil- und Kostenplan werden Sie feststellen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse mit dem inzwischen eingeführten Regelsatz nur noch einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten trägt. Und deshalb sollten Sie handeln, bevor der Zahnersatz notwendig wird. Informieren Sie sich über eine Zahnzusatzversicherung, z.B. die ARAG Z100. Sie werden festsstellen, dass es unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Leistungen und dementsprechend auch unterschiedlichen Prämien gibt. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, für eine relativ geringe monatliche Prämie eine Zahnzusatzversicherung nach dem Regelsatzprinzip abzuschließen. Damit garantiert Ihnen ihre private Zahnzusatzversicherung, den Festkostenzuschuss, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten zu verdoppeln. Das ist schon einmal besser als nichts. Aber auch mit dieser Absicherung werden Sie gezwungen sein, Abstriche hinsichtlich der geplanten Versorgung in Kauf zu nehmen. Die bessere, allerdings auch etwas teurere Variante ist die reguläre private Zahnzusatzversicherung.

In der Regel übernimmt der Versicherer hier - je nach Anbieter - zwischen 60 und 80% der tatsächlich anfallenden Kosten. Und auch der Leistungskatalog, aus dem Sie wählen können, ist wesentlich umfangreicher. Selbst Inlays und Implantate, die teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht übernommen werden, können Sie sich mit dieser privaten Zahnzusatzversicherung leisten. Bei beiden Varianten gibt es in den ersten beiden Jahren eine Leistungsbegrenzung. Je früher Sie sich also entschließen, um so eher wird die Zahnzusatzversicherung in vollem Umfang leisten.